Schädlinge in der Mietwohnung sind nicht nur eklig, sondern auch eine rechtliche Frage. Wer muss den Kammerjäger bezahlen? Darf ich die Miete mindern? Muss der Vermieter handeln?
Schädlingsbefall stellt in der Regel einen Mangel der Mietsache dar (§ 536 BGB). Das bedeutet: Der Vermieter ist verpflichtet, den Befall auf seine Kosten beseitigen zu lassen. Das gilt für Ratten, Kakerlaken, Bettwanzen und die meisten anderen Schädlinge.
Der Mieter zahlt nur, wenn er den Befall nachweislich selbst verursacht hat. Das ist in der Praxis selten der Fall und schwer zu beweisen. Beispiele: Massive Vermüllung, Lebensmittel monatelang offen stehen lassen.
Bei Schädlingsbefall können Sie die Miete mindern. Die Höhe hängt von der Beeinträchtigung ab:
Wichtig: Melden Sie den Befall schriftlich an den Vermieter und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung.
Wenn der Vermieter trotz Frist nicht handelt, dürfen Sie selbst einen Kammerjäger beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Dokumentieren Sie alles schriftlich.
Rufen Sie uns an. Wir stellen die Rechnung so aus, wie Sie es brauchen - auf Ihren Namen zur Vorlage beim Vermieter oder direkt auf die Hausverwaltung. Wir kennen die Rechtslage und beraten Sie kostenlos.
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